Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), beabsichtigt, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und die Kommunalen Medienzentren (KMZ) in NRW mit Digital Making Places (DMP) auszustatten. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung der Hardware-Komponenten für die DMP an die Verwendungsstellen. Gegenstand des Auftrags sind ferner die an die individuellen Raumverhältnisse in den jeweiligen Verwendungsstellen angepasste Planung der DMP, der Roll-Out (Aufbau, Einrichtung und Inbetriebnahme) sowie die Erbringung von Serviceleistungen und von Produkt- und Systemschulungsleistungen. Die Basisversion eines DMP setzt sich aus Ausstattung aus den Bereichen Visual (z. B. Vlog-Kamera, Greenscreen, Soft-box), Audio (z. B. Bluetooth Lautsprecher, Kopfhörer), Haptik/Tinker (z. B. 3D-Scanner, 3D-Drucker), Coding/Flex (z. B. Lernroboter) sowie einer Grundausstattung an Computern (Laptop, PC, Monitor etc.) zusammen. Zusätzlich haben die Verwendungsstellen die Möglichkeit, optionale Ergänzungspakete zu bestellen. Jedes ZfsL und KMZ kann jeweils ein bis drei Basispakete sowie jeweils ein bis drei Ergänzungspakete abrufen. Insgesamt sollen 33 ZfsL und zusätzlich bis zu 53 KMZ in NRW mit DMP ausgestattet werden. In NRW sind in 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten KMZ eingerichtet. Jede Kommune entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an dem Pilotprojekt beteiligt. Für die KMZ kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung davon ausgegangen werden, dass bei voraussichtlich 45 KMZ an 53 Standorten DMP eingerichtet werden. Hieraus ergibt sich in Bezug auf die KMZ eine voraussichtliche Abnahmemenge in Höhe von 53 DMP (bestehend aus 70 Basispaketen und 188 Ergänzungspaketen), so dass sich in Gesamtschau mit den von den ZfsL abgenommenen DMP insgesamt eine voraussichtliche Abnahmemenge von 86 DMP (129 Basispakete und 305 Ergänzungspakete) ergibt. Die maximale Abnahmemenge kann bei 93 DMP (33 ZfsL, 53 KMZ mit 60 Standorten) liegen. Da die Abnahmemenge derzeit nicht final bestimmbar ist, muss im Rahmen dieser Ausschreibung von der genannten voraussichtlichen Abnahmemenge ausgegangen werden. Das MSB beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem AN abzuschließen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung werden durch die Medienberatung NRW übermittelt, welche die Mengengerüste der KMZ und der ZfsL bündelt und dem AN die zu beliefernden Verwendungsstellen meldet. Mit der Lieferung der DMP und der Erbringung der ergänzenden Leistungen soll ein AN beauftragt werden, der/die eine auf die jeweiligen räumlichen Verhältnisse zugeschnittene Lösung plant, liefert, montiert, in Betrieb nimmt und passgenaue Produkt- und Systemschulungsleistungen sowie Serviceleistungen erbringt. Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die DMP innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem jeweiligen Abruf funktionsfähig ausgeliefert und in Betrieb genommen werden müssen. Die Schlussabrechnung des AN über den Gesamtauftrag muss aufgrund der Finanzierung des Pilotprojekts über den DigitalPakt Schule unter Berücksichtigung der zwingenden Vorgaben des Bundes erfolgen. Die Vergabestelle wird daher den entsprechenden Zeitpunkt im Laufe des Verhandlungsverfahrens vorgeben. Die mit den Einzelabrufen zu erbringenden Serviceleistungen sollen für insgesamt maximal 5 Jahre erbracht werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es adäquater Sicherungsmittel in Bezug auf das bereits mit der Schlussabrechnung und damit vor vollständiger Leistungserbringung geleistete Pauschalhonorar. Die nähere Ausgestaltung der Sicherungsmittel wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein. Die Zuschlagserteilung ist nach aktuellen Planungen für das 2. Quartal 2024 vorgesehen. Auf die Zusätzlichen Angaben der Bekanntmachung wird hingewiesen.