Beschreibung
Im Rahmen der Betreuungsleistung bei der Durchführung des Sanierungsverfahrens gem. §§ 136 ff. BauGB einschließlich der Betreuung im Bund-Länder-Programm WEP für das Sanierungsgebiet „Östliches Stadtgebiet“ – ist der Auftragnehmer als Beauf tragter gem. § 158 BauGB für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungs maßnahme sowie die Erbringung von Leistungen zur förderrechtlichen, verfahrens rechtlichen Beratung, Begleitung und der finanztechnischen Maßnahmen-/Mittelbewirt schaftung der Gesamtmaßnahme verantwortlich. Der Beauftragte verpflichtet sich, bei Beauftragung bis zum 15.06.2026 seinen Leis tungsbeginn ab 22.06.2026 zu gewährleisten. (siehe Anlage D)