Beschreibung
"Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen." Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit: - 100 % + 3 % - ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %