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Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen | Objektplanungsleistungen für den Abwasserkanal und die Wasserleitungen active

Veroeffentlicht
27.02.2026
Frist
30.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEB18 (Rheinland-Pfalz)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
140313-2026

Beschreibung

Gegenstand von Los 1 sind die Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI in den Leistungsphasen 6-9 für die Maßnahme für den BA I einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie der Ausbau der Nordtangente als Baustraße. Die Auftraggeberin ist die Ortsgemeinde Straßenhaus. Die Straßenbaumaßnahme betrifft im BA I eine Verkehrsfläche von 6.270 m² für die Fahrbahn und von 330 m² für die Parkbuchten mit den anrechenbaren Baukosten von 1.948.716,00 EUR netto und 102.564,00 EUR netto entsprechend. Die Kosten für die Erstellung der Bauzufahrt werden mit 33.820,00 EUR erwartet. | Gegenstand des Loses 2 sind die Objektplanungsleistungen für den Abwasserkanal und die Wasserleitungen gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 6-9 für den BA I einschließlich der örtlichen Bauüberwachung. Der Auftraggeber für den Kanal ist die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - Verbandsgemeindewerke. Vorgesehen ist weiterhin die Herstellung der Abwasseranlagen mit einer Leitungslänge von ca. 782 m. Die derzeitigen anrechenbaren Baukosten für die Abwasseranlagen werden auf 2.612.177,00 EUR netto sowie die Anrechenbaren Kosten für die Leitungen der Wasserversorgung auf 228.335,00 EUR netto geschätzt. In den Kosten sind eine Aushubtiefe ab Erdplanum von maximal 1,11 m, die Grabenbreite von 0,6 m sowie ein Aufschlag von 10 % für die Bereiche Knoten, Hausanschlüsse und Muffen enthalten. Der Auftragnehmer hat die Kostenberechnung zu überprüfen und die Auftraggeberin im Hinblick auf die wirtschaftliche Ausführung zu beraten. Ggf. ist die Koordination mit weiteren Versorgungsträgern erforderlich (Telekommunikationsnetz/Glasfaser, Gas, Strom usw.). Die wasserrechtliche Genehmigung ist vorhanden. Unverbaute Rohrleitungsgräben gem. DIN 4124 mit senkrechten Grabenwänden und einer Tiefe von 1,11 m ab Erdplanum sowie einer lichten Grabenbreite von 0,60 m werden als ausreichend angesehen. Der geotechnische Bericht des Büros Kaiser Geotechnik ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Das Regenwasser soll in das neue Regenrückhaltebecken südlich des Baugebiets eingeleitet werden.

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