Beschreibung
Die Verpflichtung zur Beförderung besteht zum stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen (montags bis freitags) des Baden-Württembergischen Schulferienkalenders, unter Berücksichtigung des Ferienplans der Schule sowie unter Berücksichtigung von Tagen, an denen der Unterricht aus sonstigen Gründen (z. B pädagogische Tage) entfällt. Grundlage der Leistungsbeschreibung sind die im Schuljahr 2025/2026 (Stand: Januar 2026) tatsächlich gefahrenen Touren. Es handelt sich hierbei um die aktuellen zur Verfügung stehenden Daten. Dies bedeutet, dass in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028 + Verlängerungsoption 2028/2029 und 2029/2030 hiervon Abweichungen auftreten können, da die Anzahl und Wohnorte der dann zu befördernden Schüler/Kindergartenkinder noch nicht bekannt sind.