Beschreibung
Mitarbeitenden der Landesfinanzverwaltung werden in zunehmendem Maße z. B. im Rahmen von Au-ßenprüfungen Dokumente in ausländischer Sprache überlassen. Diese müssen zur Auswertung vorab regelmäßig in die deutsche Sprache übersetzt werden. Das Angebot muss mindestens die Übersetzung der folgenden Sprachen enthalten: Bulgarisch; Dänisch; Deutsch; Englisch; Estnisch; Finnisch; Französisch; Griechisch; Irisch; Italie-nisch; Kroatisch; Lettisch; Litauisch; Maltesisch; Niederländisch; Polnisch; Portugiesisch; Rumänisch; Schwedisch; Slowakisch; Slowenisch; Spanisch; Tschechisch; Ungarisch, Russisch, Türkisch, Ukrai-nisch. Im Angebot muss mindestens eine Anzahl von 500 zeitgleich im System aktiven Benutzern lizenziert sein. Das ausgeschriebene maschinelle Übersetzungssystem muss mindestens für eine Anzahl von 100 Millionen Zeichen monatlich ausgelegt und lizenziert sein.