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Dornholzhausen u. Kirdorf | Innenstadt | Innenstadt u. Gonzenheim | Ober-Eschbach u. Ober-Erlenbach awarded

Auftraggeber
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -
Veroeffentlicht
05.02.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Region (NUTS)
DE718 (Hessen)
CPV-Codes
Schneeräumung Glatteisbeseitigung
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
85596-2026

Beschreibung

Die Leistungserbringung ist von Novmeber bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt. Insgesamt: 7.406,24 m² - Kita Dornholzhausen: 465,52 m² - Krippe Dornholzhausen: 87,42 m² - Gotisches Haus: 2.354,91 m² - Gehweg: 241,44 m² - Peter-Schall-Haus: 261,52 m² - Betreuung Dornholzhausen: 187,03 m² - Gehweg Kleingärten: 652,22 m² - Hort/JUZ Oberste Gärten: 446,91 m² - Krippe Oberste Gärten: 8,23 m² - BGH Kirdorf: 1.009,00 m² - Wohnhaus: 30,08 m² - Obdachlosenunterkunft: 858,17 m² - Feuerwehrgerätehaus Kirdorf: 102,11 m² - Sportzentrum Nordwest: 368,64 m² - Feuerwehrgerätehaus Dornholzhausen: 293,77 m² -Kita Dornholzhausen: 39,27 m² | Die Leistungserbringung ist von November bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt. Insgesamt: 4.063,70 m² - Kita Brandenburger: 396,33 m² - Kita Hausmannspark: 157,42 m² - Hort Schlossgarten: 217,48 m² - Standesamt: 436,61 m² - Hort Schulberg: 4,89 m² - VHS: 132,27 m² - Feuerwache Bad Homburg: 230,17 m² - Krippe Am Heuchelbach: 374,95 m² - Hort /SFZ Am Heuchelbach: 174,42 m² - Kita Engelsgasse: 83,73 m² - Spielplatz Gluckensteinweg 3: 108,53 m² - Kita Gartenfeld: 272,70 m² - SFZ Gartenfeld: 111,69 m² - Villa Wertheimber: 1.311,59 m² - Wohn- / Geschäftshaus Kaiser-Friedrich-Promenade 3: 50,92 m² | Die Leistungserbringung ist von November bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Ausnahmen stellen die Grundstücke Kurzhausvorplatz, Marktplatz und Waisenhausplatz dar. In diesem Fall sind die Flächen lediglich an den Markttagen dienstags und freitags zu räumen, allerdings hat dies bis 06:00 Uhr zu erfolgen. Im Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember wird der Markt von den öffentlichen Plätzen auf die Louisenstraße verlegt, sodass diese Ausweichflächen von der Räum- und Streupflicht betroffen sind. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt. Insgesamt: 8.573,94 m² - Technisches Rathaus: 4.209,92 m² - Haberweg 12 a-m: 128,45 m² - Vereinshaus Gonzenheim: 209,95 m² - Kita Am Seeberg 4: 72,80 m² - Kita Am Seeberg 6: 54,30 m² - Spiel- und Lernstube Feldstr.: 80,53 m² - Sozialwohnungen Feldstr. 93-97: 164,89 m² - Wohnhaus Auf der Schanze: 54,16 m² - Kurhausvorplatz: 1.308,77 m² - Marktplatz: 650,63 m² - Waisenhausplatz: 628,80 m² - Stadtbibliothek: 94,63 m² - Lagerraum Dorotheenstr.: 120,98 m² - Dorotheenstr. unbebaut: 260,88 m² - Wohnhaus Erlenweg 33-35: 99,45 m² - Wasserturm am Bahnhof: 434,80 m² | Die Leistungserbringung ist von November bis März vorgesehen. Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Räum- und Streupflicht an allen Tagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und darüber hinaus, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände außerhalb dieses Zeitraums mit nennenswertem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. In den o. g. Zeiträumen sind die Flächen unverzüglich zu räumen bzw. vorhandene Glätte zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind nach erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung zu wiederholen. Im Einzelfall wird eine Reaktionszeit von maximal einer Stunde nach gesonderter, telefonischer oder elektronischer Beauftragung vorausgesetzt.