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Planungsleistungen Grundschule und Hort "Am Eichenwald" awarded

Auftraggeber
Hansestadt Havelberg vertreten durch die BIG Städtebau GmbH als Treuhänderischer Träger der Hansestadt Havelberg
Veroeffentlicht
04.02.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
däschler architekten & ingenieure gmbh
Auftragswert
1.590.000,00 EUR
Vergabedatum
29.01.2026
Region (NUTS)
DEE0D (Sachsen-Anhalt)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros Architekturentwurf Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
81223-2026

Beschreibung

Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen Grundleistungen der Leistungsbilder gem. HOAI 2021 _Planungsleistung 1: Objektplanung Gebäude (Lp 1 bis 9) _Planungsleistung 2: Objektplanung Freianlagen (Lp 1 bis 9) _Planungsleistung 3: Fachplanung Tragwerk (Lp 1 bis 6) _Planungsleistung 4 und 5: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 4 bis 6 (Lp 1 bis 9) gem. _zzgl. besonderer Leistungen und weiterer Leistungen (Brandschutzplanung, Bauphysik,). Die Projektkosten (KG 200, 300, 400, 500 700) werden mit brutto ca. 12.000.000 EUR veranschlagt. Daraus leiten sich die vorläufig geschätzten Nettobaukosten der Kostengruppen nach DIN 276 (KG) in den folgenden Höhen ab: KG 300 = 4.480.000 EUR, KG 400 = 1.920.000 EUR und KG 500 = 1.160.000 EUR. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, der Bewilligung von Fördermitteln, dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht nicht, der Abruf erfolgt durch die Auftraggeberin. Im Falle des Abrufes ist die Leistungserbringung verpflichtend.