Beschreibung
Das LfF vergibt Leistungen für einen Mitarbeiter für die Fachleitstelle Zeitwirtschaft im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monate mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Mitarbeiter ist für die Planung, Organisation und Durchführung von Präsenz- und Online Schulungen für das Verfahren BayZeit (Sachbearbeitung und Administration) zuständig. BayZeit ist ein Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystem für die Behörden des Freistaats Bayern. Aktuell verwenden ca. 540 Behörden mit rund 81.500 Anwender das System. Betreut wird das Verfahren von BayZeit-Sachbearbeitern an den Behörden (ca. 3.000), den Hotline-Mitarbeitern sowie den Verfahrensadministratoren am Landesamt für Finanzen. Zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehören u.a. auch die Pflege und Einrichtung von Schulungssystemen, die Erstellung von Präsentationen, Schulungsunterlagen, Leitfäden für spezielle Programmfunktionen und E-Learning-Einheiten. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 5/2025 zu erfolgen. Für die Mitarbeit ist die persönliche Anwesenheit des Mitarbeiters beim LfF, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg erforderlich. Dies insbesondere bei der Durchführung von Präsenzschulungen, welche im Regelfall an der Dienststelle Regensburg vorzunehmen sind. Bei entsprechender Befähigung des Mitarbeiters und nach expliziter Zustimmung des Auftraggebers kann die Erbringung der Leistung an vereinzelten Tagen im Homeoffice zugestanden werden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung. | Das LfF plant das Kassenbuchführungsverfahren KABU vollständig in das Integrierte Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) zu integrieren. Für dieses Vorhaben sollen sämtliche Prozesse der Kasse (Abläufe und Funktionalitäten) erhoben, dokumentiert, analysiert, optimiert und ggf. standardisiert werden. Die Prozessmodellierung erfolgt softwaregestützt mit Hilfe eines BPMN-Werkzeuges, dies ist aktuell die Software Adonis der BOC Products & Services AG. Die Ergebnisse der Prozessmodellierung dienen als Basis für Neuentwicklung und technische Integration von KABU in IHV, welche das LfF in Eigenregie umsetzt. Der Leistungsumfang für die Beratungs- u. Dienstleistungen im Bereich des Geschäftsprozessmanagements (Analyse, Modellierung und Optimierung) umfassen 220 Personentage mit der zweimaligen Option zum Abruf jeweils weiterer 220 Personentage. Die Leistungen sind von 2 Mitarbeitern zu erbringen. Der zeitliche Umfang beträgt voraussichtlich durchschnittlich 2 bis 3 Tage pro Woche, die Leistungen sind kontinuierlich und im Regelfall parallel von beiden Mitarbeitern zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht zum vollständigen Abruf der Personentage verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass von einer bzw. den Optionen zur Verlängerung Gebrauch gemacht wird. Für die Durchführung der Leistungen und je nach Projektverlauf ist auch Vor-Ort-Präsenz (bis zu ca. 10% der Personentage) erforderlich. Eine Erbringung der Leistung remote ist jedoch auch größtenteils möglich. Grundsätzlich ist jedoch die Bereitschaft der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter erforderlich, notwendige Vor-Ort-Termine wahrzunehmen. Dies ergibt sich aus den Erfordernissen des Projektverlaufs und wird vom Auftraggeber festgelegt. Die beiden angebotenen Mitarbeiter sind namentlich zu nennen und müssen das Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisekosten (für die Anreise nach Regensburg) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat ab KW 5 / 2025 zu erfolgen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung. | Das LfF vergibt Leistungen für einen Java Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der Option zur Verlängerung um weitere 18 Monate unter Einhaltung der nach dem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Freistaat Bayern betreibt als Basiskomponente zur Haushaltsaufstellung, Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatliche Kasse ein Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren (IHV). Zur Abwicklung der Kassengeschäfte im Freistaat Bayern wird bei der Staatsoberkasse Bayern sowie der Landesjustizkasse Bamberg zur maschinellen Führung der Kassenbücher, Überwachung von Zahlungen, Erstellung von Tages-, Monats- und Jahresabschlüssen sowie zur Auskunft aus den Bestandsdaten (auch für die anordnenden Dienststellen) das mit IHV über eine Schnittstelle kommunizierende Kassenbuchführungsverfahren KABU eingesetzt. Das Verfahren besteht aus zwei Bestandteilen, dem Dialogteil sowie dem Verarbeitungsteil. Im Rahmen eines Projekts wird KABU aktuell in IHV integriert. Das Ziel der Neuentwicklung ist die Schaffung eines einheitlichen HKR-Verfahren mit Modulen für die Bereiche Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen für den Freistaat Bayern. IHV wird dann sämtliche im staatlichen Haushaltskreislauf anfallenden Tätigkeiten unter einem Dach zusammenfassen. IHV nutzt eine Client-Server-Architektur und verfügt über einen swing-basierten Client. Auf Serverseite werden Messaging-Technologie sowie als Enterprise Java Beans realisierte Dienste genutzt. Der Java Entwickler ist Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung des IHV-KABU-Projekts. Dieses soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Der Java Entwickler muss bei Bedarf außerdem in der Lage sein bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen. Ein selbstständiges Arbeiten wird an dieser Stelle ebenso wie ein Wissenstransfer von Auftragnehmer zu Auftraggeber vorausgesetzt. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung / Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 AÜG besitzen. Der Auftraggeber setzt für die Durchführung der Leistung ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung ) zwischen dem Auftragnehmer und des zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiters voraus. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis dessen ggf. die Anforderung entsprechender Bestätigungen vor. Der Beginn der Leistungserbringung hat ab KW 5 / 2025 zu erfolgen. Die Leistungen können zum größten Teil remote erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Personen zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Regensburg, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Leistungserbringung kann auch an einem anderen Geschäftsort erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg als Geschäftsort) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Die Angebotsabgabe ist sowohl für ein Los, für unterschiedliche sowie für alle Lose möglich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt je Los. Unterbreitet ein Bieter für alle Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot, kann die Zuschlagserteilung für alle Lose an diesen Bieter erfolgen. Losübergreifende Rabatte von Bietern sind nicht vorgesehen und finden bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots keine Berücksichtigung. | Der Freistaat Bayern betreibt als Basiskomponente zur Haushaltsaufstellung, Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staat