Es werden überwiegend einzelne Arbeitsplätze der Dezernate, Referate, Fachbereiche, Fachgebiete oder Zentrale Einrichtungen, welche in Einzelprojekten oder Tagesdiensten umzusetzen sind, umgezogen. Sogenannte Kleinumzüge im Umfang von unter 4 Stunden müssen zu gleichen Konditionen durchgeführt werden.