Beschreibung
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen eine Beurteilungsgrundlage bilden um zu prüfen, ob in dem Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände gemäß § 136 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB vorliegen, die die Anwendung des Sanierungsrechts rechtfertigen. Dazu sind alle ent-scheidungsrelevanten Erkenntnisse zusammen zu stellen, die zur Klärung der Anwendungsvoraussetzungen der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.