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Schulstandort Konfeld | Schulstandort Thalien awarded

Auftraggeber
Gemeinde Weiskirchen
Veroeffentlicht
08.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
42.000,00 EUR
Land
DE
Gewinner
IBS Burger+Stolz GmbH | IBS Burger+Stolz GmbH | IBS Burger+Stolz GmbH | IBS Burger+Stolz GmbH
Auftragswert
71.212,47 EUR
Vergabedatum
07.01.2026
Region (NUTS)
DEC02 (Saarland)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
10940-2026

Beschreibung

Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwick-lung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreu-ung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Kon-feld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-6 § 51 HOAI der Tragwerksplanung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. In einem parallelen Verfahren wurde die Objektplanung der LP 1-9 § 34 HOAI ausgeschrieben. Der Auftrag wurde in zwei Teillose untergliedert: Los 1: LP 1-6 § 51 HOAI (Schulstandort Konfeld) Los 2: LP 1-6 § 51 HOAI (Schulstandort Thailen) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeitversetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thailen erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt mit verschiedenen Förderprojekten zu finanzieren, u.a. des Ganztagsschulprogramms des Saarlandes. Vorgaben der Fördergeber, insbesondere beispielsweise zur Kostenrechnung je Fördermittelgeber, sind im Rahmen der Projektumsetzung einzuhalten. ============================================= Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 51 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und 3nach § 51 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 51 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI) Stufe 4: Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 51 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. | Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwick-lung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreu-ung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Kon-feld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-6 § 51 HOAI der Tragwerksplanung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. In einem parallelen Verfahren wurde die Objektplanung der LP 1-9 § 34 HOAI ausgeschrieben. Der Auftrag wurde in zwei Teillose untergliedert: Los 1: LP 1-6 § 51 HOAI (Schulstandort Konfeld) Los 2: LP 1-6 § 51 HOAI (Schulstandort Thailen) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeitversetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thailen erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt mit verschiedenen Förderprojekten zu finanzieren, u.a. des Ganztagsschulprogramms des Saarlandes. Vorgaben der Fördergeber, insbesondere beispielsweise zur Kostenrechnung je Fördermittelgeber, sind im Rahmen der Projektumsetzung einzuhalten. ============================================= Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 51 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und 3nach § 51 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 51 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI) Stufe 4: Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 51 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht.