Beschreibung
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu. | Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.