Beschreibung
Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Sennheiser Komponenten geschlossen werden. Gegenstand dieses Vertrages ist der Kauf von Sennheiser-Komponenten gemäß der folgenden Leistungsbeschreibung. 1 Einleitung Die CIT (Center for Information Technology) plant, installiert, programmiert, konfiguriert und betreibt für die Universität Münster medientechnische Anlagen in Hörsälen und Seminarräu-men. Die Räume sind auf ca. 250 Gebäude im gesamten Stadtgebiet verteilt. Eine hohe Verfügbarkeit und ein schneller Support im Störungsfall sind für einen reibungslosen Lehrbetrieb unerlässlich. Ein schneller Support mit extrem kurzen Wiederherstellungszeiten im Störungsfall wird durch geschultes Fachpersonal der CIT gewährleistet. Aktuell sind ca. 460 Räume mit medientechnischen Anlagen ausgestattet. In den nächsten Jahren sind teilweise Erneuerungen von Bestandsanlagen sowie Neuinstallationen in bisher medientechnisch noch nicht ausgestatteten Räumen geplant. 2 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: - Dieser Bezugsvertrag, - die zusätzlichen Vertragsbedingungen nach TVgG-NRW, - die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hard- und Software (EVB-IT-Kauf) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung und - Vertragsbedingungen des Landes (Formular 512) in der bei Vertragsabschluss gel-tenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) sind ausgeschlossen. 3 Art und Umfang/Produktbeschreibung 3.1 Allgemein Über diesen Vertrag sollen Komponenten des Herstellers Sennheiser gekauft werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen. 3.2 Projekte Für Projekte von besonderem Umfang oder Bedeutung können abweichend von den im Leis-tungsverzeichnis genannten Preisen besondere Projektpreise vereinbart werden. 4 Bezugsleistungen Die über diesen Vertrag bezogenen Waren müssen der aktuellen Hardwareversion entsprechen und als Original Sennheiser Ware in Originalverpackung fabrikneu geliefert werden. Die Ware darf zuvor nicht im Besitz eines anderen Endkunden gewesen oder auf andere Weise verwendet worden sein. Im Rahmen dieses Vertrages werden keine Preise für einzelne Komponenten oder Softwarepro-dukte festgelegt. Es wird lediglich ein Rabattsatz auf die Produkte mit Sennheiser-Preislistencode PRO und AVI festgelegt. 4.1.1 Hardware-Ersatz Sämtliche Kosten für einen Tausch von defekter Hardware und für im Rahmen einer Fehlerana-lyse als fehlerhaft vermutete Hardware, einschließlich Transport- und Verpackungskosten so-wie das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen. Der Hardwaretausch beinhaltet keine Vorortleistung des Auftragnehmers. Konfiguration und Montage der Hardware erfolgt durch den Auftraggeber. 5 Auftrags-, Liefer- und Rechnungsbedingungen 5.1 Währung Vertragswährung ist der Euro (EUR); alle Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen. 5.2 Preisbildung Die Preisbildung erfolgt über die offizielle, Euro-basierende Preisliste des Herstellers für den deutschen Raum, auf die die für diesen Bezugsvertrag angebotenen Rabattsätze Anwendung finden. Die jeweils aktuelle Preisliste ist dem AG durch den AN elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Wird durch den Hersteller eine neue Preisliste ausgegeben ist diese in-nerhalb von 10 Werktagen durch den AN an den AG zu übermitteln (elektronisch als PDF-Datei). Beim Erscheinen neuer Produkte, welche noch nicht in der aktuellen UVP-Preisliste aufgeführt sind, sind die entsprechenden UVP-Preise innerhalb von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe durch den Hersteller vom AN an den AG elektronisch zu übermitteln. Die auf die Preise der UVP-Preisliste gewährten Rabatte gelten in diesem Fall automatisch auch für diese neuen Produkte, sofern diese den Sennheiser-Preislistencodes PRO und AVI zugeordnet sind. 5.3 Sonstige Bedingungen Aufträge zu diesem Vertrag werden ausschließlich schriftlich erteilt. Die Abwicklung erfolgt über Einzelaufträge, für die keine Gebühren oder Mindermengenaufschläge erhoben werden können. Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen. Die Aufträge sind binnen 5 Werktagen nach Auftragseingang schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer des Auftraggebers, des Auftragseingangsdatums, sowie des voraussichtlichen Lieferdatums zu bestätigen. Rechnungsstellungen werden erst nach vollständiger Lieferung eines Auftrages wirksam. Als Rechnungsdatum gilt das Datum der Rechnung, frühestens jedoch der Tag der mängelfreien vollständigen Lieferung. Die Ware ist frei Verwendungsstelle auf Risiko des Auftragnehmers in bestimmungsgemäßen Verpackungen zu liefern. Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen. Abschlags- oder Teilrechnungen zu Liefergeschäften sind unzulässig, soweit sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht werden. Rechnungen, die vor vollständiger Warenlieferung beim Auftraggeber eingehen, werden unbearbeitet zurückgewiesen. Das Zahlungsziel für Rechnungen ist 30 Tage, besondere Rabatte sowie Skonto für frühere Zahlungen können gesondert angeboten werden. 6 Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag kann zweimalig für 12 Monate im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien ist Münster.