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133-0128/26 - Pflege Außenanlagen - Los 1 | 133-0128/26 - Pflege Außenanlagen - Los 2 | 133-0128/26 - Pflege Außenanlagen - Los 3 active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
24.03.2026
Frist
23.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
240.000,00 EUR
Region (NUTS)
DEF01 (Schleswig-Holstein)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Gartenbau Grundstückspflege
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
201852-2026

Beschreibung

Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt die DIN 18919, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht näher ausgeführt. Die Leistungen beginnen bereits im März und enden erst im November eines Jahres. Die erforderlichen Arbeiten sind in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Arbeiten am Samstag können nach Absprache mit dem AG von 08.00 bis 15.00 h ausgeführt werden. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung nach Bedarf rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG durch schriftlichen Nachweis nach Abschluss anzuzeigen. Bei der Ausführung der Leistungen sind die Vegetationsflächen zu überwachen bezüglich auf: - Krankheits- und Schädlingsbefall, - Wildverbiss, - Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen, - Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen. Dabei festgestellte Mängel sind dem AG mitzuteilen, um den weiteren Handlungsbedarf abzustimmen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden, Wildtriebe bei Veredelungen sind zu entfernen. Bei Schnittmaßnahmen sind die artbedingten Besonderheiten und der natürliche Habitus der Pflanzen zu berücksichtigen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten! | Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt die DIN 18919, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht näher ausgeführt. Die Leistungen beginnen bereits im März und enden erst im November eines Jahres. Die erforderlichen Arbeiten sind in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Arbeiten am Samstag können nach Absprache mit dem AG von 08.00 bis 15.00 h ausgeführt werden. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung nach Bedarf rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG durch schriftlichen Nachweis nach Abschluss anzuzeigen. Bei der Ausführung der Leistungen sind die Vegetationsflächen zu überwachen bezüglich auf: - Krankheits- und Schädlingsbefall, - Wildverbiss, - Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen, - Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen. Dabei festgestellte Mängel sind dem AG mitzuteilen, um den weiteren Handlungsbedarf abzustimmen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden, Wildtriebe bei Veredelungen sind zu entfernen. Bei Schnittmaßnahmen sind die artbedingten Besonderheiten und der natürliche Habitus der Pflanzen zu berücksichtigen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten! | Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt die DIN 18919, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht näher ausgeführt. Die Leistungen beginnen bereits im März und enden erst im November eines Jahres. Die erforderlichen Arbeiten sind in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Arbeiten am Samstag können nach Absprache mit dem AG von 08.00 bis 15.00 h ausgeführt werden. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung nach Bedarf rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG durch schriftlichen Nachweis nach Abschluss anzuzeigen. Bei der Ausführung der Leistungen sind die Vegetationsflächen zu überwachen bezüglich auf: - Krankheits- und Schädlingsbefall, - Wildverbiss, - Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen, - Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen. Dabei festgestellte Mängel sind dem AG mitzuteilen, um den weiteren Handlungsbedarf abzustimmen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden, Wildtriebe bei Veredelungen sind zu entfernen. Bei Schnittmaßnahmen sind die artbedingten Besonderheiten und der natürliche Habitus der Pflanzen zu berücksichtigen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten!

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