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Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT active

Veroeffentlicht
11.02.2026
Frist
17.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE732 (Hessen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
97436-2026

Beschreibung

Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Finkenbergschule in Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Anbau einschl. Kellergeschoss - (Eingeschossiger) Neubau / Erweiterung zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs - Energetische Sanierung + Umbau Bestandsgebäude + Herstellung Barrierefreiheit im Bestand / Brandschutzsanierung Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung ELT erbracht. Eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung verschiedener Varianten liegt vor. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in einem Zug - Auslagerung der Klassen während der Bauphase durch AG - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29

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