Beschreibung
Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von tragbaren Stromerzeugern für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 38.000,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Normbeladung für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 302.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Hebekissen, Schlammsaugern und Hochswasserschutzpumpen für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 64.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unterehmen über die Lieferung von wasserführenden Armaturen für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 114.000,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von elektro-hydraulischen Rettungsgeräten für die Technische Hilfeleistung für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 171.000,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Werkzeugkoffern für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 63.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Verbrauchsmaterialien für die vorhandenen Einsatzkoffer: - Einsatzkoffer "Türöffnung 18 V" mit Milwaukee-Geräten - Einsatzkoffer Türöffnung "Fräsen" inkl. Fensteröffnung mit Akku-Geradschleifer und Akku-Schrauber Milwaukee 18V - Einsatzkoffer "Glasboren" Ausführung 18 V - Einsatzkoffer "Handwerkzeug" - Einsatzkoffer "Hydraulische Türöffnung" - Einsatzkoffer "Elektrowerkzeuge" Ausführung 18 V Modell "Leipzig" der Tool-Co Irrgang, Marquardt Werkzeug OHG für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 76.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Hochleistungslüftern für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 32.000,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Wärmebildkameras und Zubehör für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 100.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Material für die Schlauchwerkstatt der Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 84.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Tragkraftspritzen für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 100.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von forstwirtschaftlicher Ausstattung für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 20.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von formstabilen Schläuchen für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 20.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Gasmessgeräten für die Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 129.500,00 € netto erreicht ist. | Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Ausstattung für die CBRN-Gefahrenabwehr der Branddirektion Leipzig für einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend zum 01.03.2026 abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Gültigkeit, unabhängig von der Laufzeit, wenn das maximale monetäre Auftragsvolumen von 262.000,00 € netto erreicht ist.