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Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen awarded

Auftraggeber
Landeshauptstadt Wiesbaden
Veroeffentlicht
08.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Vergabedatum
11.12.2025
Region (NUTS)
DE714 (Hessen)
CPV-Codes
Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
10928-2026

Beschreibung

Die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine Spielbankgemeinde nach § 2 des Hessischen Gesetzes über Spielbanken und Online-Casinospiele (HSpielbOCG). Als solche wird ihr eine Spielbankerlaubnis nach § 3 Abs. 1 HSpielbOCG erteilt werden. Die Spielbank Wiesbaden gehört zu den bekanntesten und traditionsreichsten Spielbanken in Deutschland und zählt jährlich ca. 300.000 Besucher. Die Spielbank Wiesbaden besteht aus dem Großen Spiel, welches im ehemaligen Weinsaal des Kurhauses Wiesbaden untergebracht ist, sowie dem Kleinen Spiel in den angrenzenden Kurhauskolonnaden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt die Spielbank, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, nicht selbst, sondern hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Spielbetrieb durch eine dritte Person ("Spielbankunternehmerin") ausüben zu lassen. Die Räumlichkeiten der Spielbank im Kurhaus Wiesbaden werden der Spielbankunternehmerin durch die TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden ("TriWiCon") - auf der Grundlage des Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrages Spielbank Wiesbaden zur Verfügung gestellt. Sowohl die aktuelle Überlassung des Spielbankbetriebes an Dritte als auch der Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrag Spielbank Wiesbaden sind bis zum 31.12.2025 befristet. Aus diesem Grund beabsichtigen die Landeshauptstadt Wiesbaden und die TriWiCon, jeweils bezogen auf ihren Teil, die Überlassung des Spielbetriebs an Dritte sowie der Überlassung der Räumlichkeiten neu aufzulegen. Dabei soll der bisherige Spielmix aus Klassischem Spiel wie Roulette und Kartenspielen und Automatenspiel im Grundsatz bestehen bleiben. Gegenstand des vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahrens ist die Zulassung des Spielbankbetriebs durch Dritte und die Umsetzung der im Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) festgelegten Ziele sowie die Überlassung der Räumlichkeiten ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Laufzeit kann einvernehmlich um weitere 5 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG). Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann, soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.