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Ohne Titel awarded

Veroeffentlicht
10.01.2026
Frist
11.04.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
28/8378

Beschreibung

Stadt Bürstadt - Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt Stadt Bürstadt - Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt Die Stadt Bürstadt hat im Zuge der Errichtung des Bildungs- und Sportcampus Bürstadt ein innovatives Heizsystem im Sinne eines sogenannten Wärmenetzes 4.0 planen und teilweise bereits errichten lassen, das derzeit von ihr betrieben wird. Ziel dieses durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geförderten Heizsystems ist die nachhaltige und CO2-neutrale Wärmeversorgung aller Gebäude des Bildungs- und Sportcampus und des Freibads sowie (künftig) angrenzender Liegenschaften. Im Rahmen einer ersten Stufe wurden ausschließlich städtische Abnehmer mit Wärme beliefert werden. Zukünftig sollen über das Wärmenetz weitere Liegenschaften auf dem Campus sowie - nach entsprechendem Ausbau - die Schillerschule sowie ggf. Privathaushalte im angrenzenden Wohngebiet beliefert werden. Die Stadt Bürstadt beabsichtigt, das von ihr teilweise bereits errichtete und zukünftig noch von ihr zu erweiternde innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt (nebst angrenzenden Areal) an einen geeigneten Betreiber für einen Zeitraum von 10 Jahren zu verpachten, der sich seinerseits verpflichtet, das innovative Heizsystem zu betreiben und allen interessierte Endkunden im Konzessionsgebiet mit Wärme in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Förderbedingungen zu versorgen. Der Betreiber muss folgende Leistungen erbringen: (1) Der Betreiber zahlt Pacht an die Stadt Bürstadt. (2) Die Anmietung der Infrastruktur sowie die Gewährleistung der Wärmeversorgung erfolgen auf das eigene wirtschaftliche und betriebliche Risiko des ausgewählten Betreibers, also ohne von der öffentlichen Hand zu zahlendem Entgelt. Es gehört zur Grundstruktur des Auftrags, dass der Betreiber sich durch die von ihm selbst erzielten Einnahmen aus dem Betrieb, also aus der Verwertung seiner Leistungen, refinanziert. (3) Der Betreiber muss Endkundendienste an die Anschlussinhaber im Konzessionsgebiet erbringen und sich hierzu eine entsprechende Vertriebs- und Servicestruktur aufbauen. (4) Die Endkundenpreise müssen sich im Rahmen marktüblicher Preise im Bundesvergleich bewegen und dürfen die durch den Förderbescheid des BAFA festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. (5) Die Einbringung weiterer Technik in die Bestandsinfrastruktur, soweit dies für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabe notwendig oder für den Betreiber zweckdienlich ist. (6) Die Zähler und Zählerstandsmessung unter Verwendung der vorhandenen Infrastruktur. (7) Der Bezug und Kostentragen von Strom und sonstiger betriebsnotwendiger Energie, soweit dies auch die vorhandene Infrastruktur nicht sichergestellt ist. (8) Kommunikation und Abstimmung mit der Stadt Bürstadt hinsichtlich Planung, Rolloutplanung, Inbetriebnahmen etc. (9) Erbringen von Kundenservices für die Geschäftskunden und Privatkunden (Störungsannahme, managen von Trouble-Tickets, Meldung von Zwischenständen und Fehlerbehebungen je nach Kundentyp und SLA mit dem Kunden). (10) Realisierung des Netzbetriebes (24/7) zur Überwachung. (11) Realisierung des Fieldservices (24/7) für die Wartung und Reparatur des Netzes, der Kundenanschlüsse, innerhalb mindestens marktüblicher Reaktions- und Reparaturzeiten. Dazu muss der Anbieter entsprechende Ressourcen aufbauen, um einen 24h/7d-Service für die Wartung und Reparatur des Netzes zu realisieren. (12) Wartung, Instandhaltung und Kontrolle des Netzes und der Kundenanschlüsse sowie Instandsetzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der behördlichen Auflagen sowie der vertraglichen Bestimmungen unter Einschluss der Beschaffung der notwendigen Ersatz- und Reservekapazitäten. (13) Konz

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