Beschreibung
Diese Leistungen sind aus vertragstechnischen Gründen auf zwei Vertragsdokumente aufgeteilt. Gegenstand des Vertrages ("Entwicklungs- und Unterstützungsvertrag") sind diejenigen Leistungen, die nur auf Abruf zu erbringen sind. Dabei handelt es sich zum einen die Entwicklungsleistungen und zum anderen um Betriebsunterstützungsleistungen. Die übrigen Betriebsleistungen, die regelmäßig und ohne eigenständigen Abruf zu erbringen sind, sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages ("Betriebsvertrag"). Entwicklungs- und Unterstützungsvertrag sowie Betriebsvertrag bilden in rechtlicher Hinsicht eine Einheit. Beide Verträge sind jeweils ein EVB-IT Dienstvertrag.