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Ohne Titel awarded

Veroeffentlicht
09.03.2026
Frist
08.06.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
5/3697

Beschreibung

EX Post_2026-Bad Camberg_Stützmauer_Frankfurter Straße Das Areal oberhalb der Stützmauer soll in den kommenden Jahren umfassend aufgewertet werden. Das Eckgebäude "Bayerischer Hof" wird saniert und durch einen Anbau ergänzt. Unterhalb des neu entstehenden Anbaus soll eine kleine Tiefgarage mit ca. 4 Stellplätzen gebaut werden. Auch die angrenzenden Freiflächen werden im Rahmen Freiraumplaners neugestaltet. Voraussetzung für diese geplanten Maßnahmen ist die Sanierung der bestehenden Stützmauer. Diese muss in einen statisch einwandfreien Zustand versetzt werden, um die darüberliegende Grünfläche dauerhaft zu sichern. Eine funktionierende Entwässerung ist dabei zwingend sicherzustellen, um zukünftige Schäden durch Wassereintrag zu vermeiden. Schadhafte Mauerabschnitte sind fachgerecht zu erneuern. Zudem hat der Bau der Tiefgarage unterhalb des Anbaus des Bayrischen Hofs Auswirkungen auf die Lastenverteilung und ist bei der Sanierung der Stützmauer einzubeziehen. Die Maßnahmen sind mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Im Bereich des geplanten Anbaus an den "Bayerischen Hof" soll ein neuer Treppenaufgang von der Frankfurter Straße zur höherliegenden Freifläche führen. In diesem Abschnitt ist die Stützmauer daher nicht wiederherzustellen, sondern baulich entsprechend zu integrieren und statisch abzusichern. Für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung ist eine enge Abstimmung mit den beauftragten Architekten sowie dem beauftragten Freiraumplanern erforderlich. EX Post_2026-Bad Camberg_Stützmauer_Frankfurter Straße Das Gutachten weist Sanierungskosten i.H.v. 391.627,60EUR (netto) aus. Diese Kosten bilden die Grundlage für die Honorarermittlung. Die Honorarzone wird von Seiten des Auftraggebers als Honorarzone III eingestuft. Der Honorarsatz ist vom Bieter frei zu bestimmen. Im Rahmen der Aufgabenstellung werden folgende Leistungsbausteine gem. § 51 HOAI 2021 stufenweise beauftragt: Stufe 1: LPH 1-3 Stufe 2: LPH 4-6 sowie Besondere Leistungen LPH 7-9 Als Besondere Leistungen sollen zudem die LPH 7, LPH 8 und LPH 9 beauftragt werden. Auf folgende Punkte wird besonderen Wert gelegt: - Abstimmung mit dem Denkmalschutz - Da sich die Stützmauer in direkter Lage an der Bundesstraße B8 befindet, muss während der Sanierung besonderer Wert auf den sicheren Verkehrsfluss gelegt werden. Die Absperrung der Baustelle muss mit den entsprechenden Behörden abgestimmt werden. - Zu beachten ist außerdem die Lage des Objekts im Fördergebiet, einem Bereich mit denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz sowie benachbarten Einzeldenkmalen und verkehrsberuhigten Bereichen. - Intensive Abstimmung mit dem Freiraumplaner, der die Freifläche unmittelbar oberhalb der Stützmauer beplant.

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