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Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH - Spielplatz auf der Landesgartenschau Oberhessen 2027 - Planung und Ausführung von Sonderspielgeräten für den Spielplatz auf der Fläche des Schlossparks Gedern awarded

Auftraggeber
Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH
Veroeffentlicht
15.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
projekt spielart GmbH
Vergabedatum
16.12.2025
Region (NUTS)
DE71E (Hessen)
CPV-Codes
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze Spielplatzausrüstungen Ausrüstung für Parkanlagen und Spielplätze Bauarbeiten
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
28543-2026

Beschreibung

"Fachwerkbaustelle Gedern" auf der Wiese "Auf der obersten Bleiche" Für die Landesgartenschau Oberhessen 2027 und die Daueranlagen des Schlossparks Gedern sollen Sonderspielgeräte für den Themenspielplatz entwickelt, umgesetzt und in das vorliegende Konzept der Parkgestaltung integriert werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß §7c der EU VOB/A. Es werden für die Spielgeräte dieser Spiellandschaften die Planung/Gestaltung und Bauausführung dem Wettbewerb unterstellt, um die technisch, wirtschaftlich, funktional und gestalterisch beste Lösung für diese Bauaufgabe zu ermitteln. Der Bieter hat mit dem Angebot eine konzeptionelle Darstellung einzureichen. Für die Ausarbeitung dieses Konzeptes erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter auf Anforderung und nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine einheitliche, einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal EUR 2.000 (netto). Die Entschädigung wird jedoch nur dann gezahlt, wenn der jeweilige Bieter mit dem Auftrag ein den Mindestanforderungen entsprechendes, brauchbares und demgemäß auch wertungsfähiges Konzept einreicht. Die Aufwandsentschädigung wird im Rahmen des genannten Budgets für den Auftrag angerechnet. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 190.000 Euro (netto) gezahlt. Diese Pauschale umfasst alle zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen und ist der Angebotskalkulation zwingend zugrunde zu legen. Es handelt sich um ein Pauschalpreisangebot. Eine Anpassung der Vergütung ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche vertragliche oder gesetzliche Regelung hierzu getroffen wird. Vor dem Hintergrund dieses Pauschalpreises erfolgt die Zuschlagserteilung ausschließlich im Rahmen eines Qualitätswettbewerbs anhand der in den Vergabeunterlagen definierten Zuschlagskriterien. Eine Bewertung der Angebote auf Grundlage des Preises findet nicht statt. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.