Beschreibung
Bei allen zu liefernden Komponenten muss es sich um Neuware des Herstellers handeln. Die Geräte müssen hierbei aus einer aktuellen Serienproduktion eines Herstellers stammen. Jede Lieferung muss als Original-Ware in Originalverpackung geliefert werden. Die vom Auftragnehmer gelieferte Hardware darf ausschließlich über die von den Herstellern vorgegebenen autorisierten Vertriebswege bezogen worden sein. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen. Sollte seitens eines Herstellers für eines der hier ausgeschriebenen Produkte ein Registrierungszwang bestehen, so ist diese Leistung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Abrufenden zu erbringen und schriftlich zu bestätigen. Zu allen angebotenen Produkten sind die entsprechenden Produkt- / Datenblätter des Herstellers beizufügen. Sofern keine Produkt- / Datenblätter verfügbar sind, sind detaillierte Beschreibungen der abgefragten technischen Eigenschaften oder entsprechend aussagekräftige schriftliche Erklärungen des Herstellers, vorzugsweise mit Original-Firmenstempel und Original-Unterschrift, beizufügen. Es müssen mindestens die abgefragten technischen Eigenschaften, insbesondere die Mindestanforderungen des technischen Lastenheftes, aus den mitzuliefernden Produkt- / Datenblättern hervorgehen.