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Immobilienerwerb Bürogebäude Neustadt a.d.W. awarded

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veroeffentlicht
02.02.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
Uhl Real Estate GmbH
Auftragswert
40.904.000,00 EUR
Vergabedatum
26.01.2026
Region (NUTS)
DEB36 (Rheinland-Pfalz)
CPV-Codes
Bau von Bürogebäuden Kauf von Grundstücken Kauf von Gebäuden Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
75381-2026

Beschreibung

Gegenstand ist die Beschaffung eines Bürogebäudes in Form einer neuen Unterkunft für die Generalzolldirektion (GZD), nachfolgend auch „Nutzer“ genannt, am Standort Neustadt an der Weinstraße auf einem noch zu bebauenden Grundstück. Neben dem Erwerb des Eigentums an dem Grundstück ist Vertragsgegenstand die Errichtung eines Gebäudes einschließlich Außenanlagen mit Stellplätzen. Das Grundstück des angebotenen Objektes muss sich als Vorgabe des Nutzers innerhalb der Stadtgrenzen der Stadt „Neustadt an der Weinstraße (PLZ 67433, 67434 u. 67435)“ befinden. Vorgesehen ist der Abschluss eines Kaufvertrages mit Bauverpflichtung. Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Projektentwicklung, die auf die speziellen Bedürfnisse und Wünsche des Käufers und dessen Nutzers abgestimmt ist. Das Beschaffungsvolumen wird auf 40 Mio. Euro geschätzt. Der Verkäufer verpflichtet sich insbesondere, das vertragsgegenständliche Bauvorhaben so herzustellen, dass folgender Bedarf des Nutzers umgesetzt wird: • Umsetzung Raumbedarfsplan des Nutzers (Anlage 9): Anzahl der Arbeitsplätze: 462 Anzahl der Räume: 323 Nutzfläche NF: 6.604 m2 • Umsetzung der Forderungen des Nutzers – Außenanlagen (Anlage 10) sowie mindestens 187 Kraftfahrzeugstellplätze, Fahrradstellplätze und vereinzelte Grünflächen mit Versickerungsmulden und Baumpflanzungen. Der Verkäufer hat insbesondere alle Planungs-, Bau- und Lieferleistungen zu erbringen, die auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der gewerblichen Verkehrssitte sowie den anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, um das gesamte Bauvorhaben schlüsselfertig, vollständig und funktionsfähig und gebrauchstauglich herzustellen. Dies gilt auch für die Außenanlagen einschließlich Stellplätze.