Beschreibung
Gemäß Fachmitteilung des Eisenbahnbundesamtes muss der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sicherstellen, dass Trinkwasserschläuche in Trinkwasserversorgungsanlagen hinsichtlich ihrer Werkstoffe und Materialien der Trinkwasserverordnung entsprechen. Mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung ("TrinkwV"), in Kraft getreten zum 24.06.2023, dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die den Anforderungen der Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) entsprechen. Danach sind für Trinkwasserschläuche die "Bewertungsgrundlagen für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Triankwasser" ("KTW-BWGL") bindend. Trinkwasserschläuche in Trinkwasserbefüllungsanlagen haben hinsichtlich ihrer Werkstoffe und Materialien der TrinkwV zu entsprechen. Daher wird ein Tausch der Trinkwasserschläuche in den Doppelstockzügen der LNVG erforderlich.