Beschreibung
Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze durchschnittlich pro Monat erzielt: Relationsbartarif: 176.000 Stück mit 1,9 Mio. € Umsatz Pauschalpreistickets: 89.000 Stück mit 1,5 Mio. € Umsatz Zeitkarten: 8.100 Stück mit 0,4 Mio. € Umsatz Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, im Rahmen dieser Ausschreibung zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen. Dieses soll zentral von einem Auftragnehmer (AN) betrieben werden, wobei den AG Zugang über ein Serviceportal einzuräumen ist. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden; dafür sollen die technischen Voraussetzungen im OVS ebenfalls geschaffen werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit aber noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Die zur Ticketanzeige und ausgabe erforderlichen tariflichen Daten sind im Rahmen des jeweiligen Auskunfts- bzw. Verkaufsvorgangs vom Tarifserver der NVBW abzufragen. Dies betrifft sowohl die (ggf. tarifübergreifende) verbindungsbasierte Preis- und Produktermittlung mit anschließendem Ticketkauf als auch den Katalog- bzw. Direktkauf von Tickets. Der AN wird hierzu mit der NVBW und ihrem technischen Entwickler des Tarifservers – dem Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme („Fraunhofer IVI“) – zusammenarbeiten und mit diesen, insbesondere in der Pflichtenheftphase, fachliche Details bzgl. der Integration mit dem Tarifserver klären. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Dabei soll technisch sichergestellt werden, dass der Webshop in die Webpräsenz „bwegt.de“ eingebunden werden kann. Es soll zunächst mit einer WhiteLabel-App des AN gestartet werden, die auf „bwtarif“ oder „bwegt“ gebrandet wird. Die WhiteLabel-App soll auch eine Fahrplanauskunft enthalten, die auf die Inhalte des Fahrplanservers efa-bw zugreift. Zusätzlich schreiben die AG mit dem vorliegenden Auftrag auch die Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür aus, das mobile Kunden-Frontend des OVS per Software Development Kit (SDK) in die bwegt-App zu integrieren. Der AN soll dafür ein SDK bereitstellen und die Integration bei der NVBW und ihrem technischen Entwickler der bwegt-App – Fa. Mentz GmbH („Mentz“) – beratend und unterstützend begleiten. Als Option schreiben die AG die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Der sog. „Mobilitätspass“ ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut, auf der die Guthabendaten der Bürgerinnen und Bürger abgelegt sind. Auf diese Plattform muss das OVS über eine noch nicht definierte Schnittstelle zugreifen können und dort hinterlegtes Guthaben als Zahlungsmethode verwenden können. Die Option kann von den AG zu jeder Zeit gezogen werden. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: Im Jahr 2025: 38.500 Stück mit 500.000 € Umsatz Im Jahr 2026: 74.500 Stück mit 1.000.000 € Umsatz Im Jahr 2027: 145.000 Stück mit 2.000.000 € Umsatz Im Jahr 2028: 211.000 Stück mit 3.000.000 € Umsatz Im Jahr 2029: 273.500 Stück mit 4.000.000 € Umsatz Zum Betrieb des vorliegend ausgeschriebenen OVS gehören nicht die Finanzdienstleistungen (Abwicklungen der Zahlungen mit den Kunden des OVS); die AG schreiben den Finanzdienstleister se-parat aus. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Finanzdienstleister im Rahmen des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der FDL während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Ein entsprechender Vertrag über den Betrieb des OVS wird für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben.