Beschreibung
Die Applikationslandschaft im klinischen Umfeld des Konzerns besteht aus Informationssystemen und Fachanwendungen und ist derzeit geprägt von modularen Abteilungslösungen mit komplexen und umfangreichen Schnittstellen, d.h. notwendige Funktionstiefe und Flexibilität werden durch die Integration von Spezialanwendungen mit dem KIS/KAS erreicht. Die Integration der Fachanwendung in die IT-Infrastruktur erfolgt - wenn möglich - auf Basis allgemeingültiger Standards (HL7, FHIR, DICOM, usw.). Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung und Implementierung eines Krankenhausinformationssystems der nächsten Generation zur Ablösung des bisherigen Systems und damit die Erhöhung des digitalen Reifegrades. Der Behandlungsprozess soll zukünftig unter Vermeidung von Medien- und Prozessbrüchen der optimalen Patientenversorgung dienen. Teil des Gesamtprozesses sind auch Fachmodule für die Bereiche Notaufnahme, Radiologie und weitere. Hierfür sind durchgängige Werkzeuge des zu beschaffenden Systems unter Vermeidung von (proprietären) Schnittstellen nötig. Da zum aktuellen Zeitpunkt die Spezifikation von interoperablen Standards noch nicht vollständig abgeschlossen sind (z.B. ISiK 2025ff.) und für eine umfassende Prozesssteuerung die Spezifikation nach heutigem Wissensstand nicht ausreichen werden, wird die Herstellung des zukünftigen Systems durch einen Lieferanten bzw. ein Lieferantenkonsortium angestrebt. Die Aufteilung der Lösungskomponenten in möglichst wenige unterschiedliche Produkte und deren optimal abgestimmte Integrationsmechanismen zur Erzeugung einer prozessübergreifenden Gesamtlösung sind dabei wesentliche Bestandteile des wettbewerblichen Dialoges. Dabei soll die Einführung bei Bedarf in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen und von Beginn an u.a. die Medikation, Anordnung, ärztliche Verlaufsdokumentation, Pflegedokumentation, Vitalzeichen und Teamkommunikation (elektronische Kurve) über die KAS-Lösung abbilden. Eine besondere Herausforderung ist hierbei der Umsetzungszeitraum, da über das KHZG geförderte Maßnahmen bis zum 31.12.2024 umgesetzt sein müssen. Die Erfüllung der MUSS Kriterien aus der Förderrichtlinie und ggfls. auch einiger KANN Kriterien müssen bei der Auswahl und der Implementierung der neuen Lösung zwingend umgesetzt werden. Ein weiteres Ziel ist es, der von der Politik geforderten „Ambulantisierung“, also die Verschiebung von Leistungen, die heute noch stationär erbracht werden, zukünftig über ambulante Leistungen (bspw. per AOP Katalog gemäß § 115b SGB V) Rechnung zu tragen. Die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen sollen zukünftig auch durch entsprechende Lösungen prozessoptimal unterstützt werden. Hierzu gehört die Anbindung, die Integration und der Informations- und Datenaustausch von und mit Bereichen wie angeschlossen MVZ-Strukturen, Instituts- und Spezialambulanzen im Rahmen der ASV sowie weitere ambulante Strukturen im Konzern.