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Wirtschaftliche Beratungsleistungen | Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft active

Auftraggeber
Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Veroeffentlicht
06.02.2026
Frist
18.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Region (NUTS)
DEA11 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit Rechnungslegung und -prüfung Unternehmens- und Managementberatung Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen Immobiliendienste Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse Dienstleistungen im Bauwesen
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
89004-2026

Beschreibung

Der Auftragnehmer von Los 1 erbringt als wirtschaftlicher Berater operative Beratungsleistungen einschließlich der Durchführung von Variantenvergleichen nach dem durch das Ministerium der Finanzen vorgegebenen WB-Leitfaden unter verpflichtender Anwendung des Landesrechenmodells (LRM) und dokumentiert die Ergebnisse in maßnahmenindividuellen Schlussberichten. Der Auftragnehmer des Los 1 gewährleistet die sachgerechte, methodenkonforme und vergleichbare Erstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Hierzu plausibilisiert er die von den Ressorts übermittelten Unterlagen und Daten, bringt erforderliche Benchmarks ein, erstellt und individualisiert maßnahmen- und variantenspezifische Datenbedarfslisten und entwickelt diese über den Vertragszeitraum fort. In der methodischen Durchführung prüft der Auftragnehmer des Los 1 die Bedarfsplanung und das Raumprogramm, stellt die methodische Vergleichbarkeit der Varianten einschließlich notwendiger Homogenisierungen sicher, führt Nutzwertanalysen, Lebenszyklus- und Risikobetrachtungen im LRM durch und leitet hieraus belastbare Empfehlungen zur Umsetzung einer Variante ab. Los 1 erbringt qualitätsgesicherte Arbeitsergebnisse, archiviert sämtliche Leistungen, Daten und Berechnungen und übergibt diese geordnet; hierfür wird der vorgesehene digitale Datenraum genutzt, und die Unterlagen sind durchgängig mit der jeweiligen Maßnahmennummer zu kennzeichnen. Im Einzelnen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. | Die Leistungen des Loses 2 beinhalten die Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Leistungserbringung der "Externen Stelle", die neben den für die Ressorts zu erbringenden wirtschaftlichen Beratungsleistungen des Dienstleisters von Los 1 erforderlich werden. Der Auftragnehmer von Los 2 erbringt als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft insbesondere Qualitätssicherungsaufgaben in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Er muss außerdem für methodische Spezialfragen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WB) zur Verfügung stehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer unabhängigen Überprüfung der durch den wirtschaftlichen Berater durchgeführten WB ist für das FM unerlässlich, dass die Unabhängigkeit garantiert ist. Daher können die hier definierten Leistungen des Loses 2 nur von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht werden, da die Unabhängigkeit in der Prüfung und Beratung nach § 43 Abs. 1 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) als allgemeine Berufsplicht eines Wirtschaftsprüfers verankert ist. Weitere Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Teil der ES in Rahmen des Loses 2 sind die Unterstützung der Ressorts bei der Anwendung eines vom Ministerium der Finanzen vorgegebenen "Leitfadens Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen" (WB-Leitfaden) und insbesondere im MAB-Verfahren, im Rahmen der NMP oder ähnlichen Verfahren (auch zukünftige, neue Verfahren mit vergleichbarem Inhalt) mit ausgewählten Leistungen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft insbesondere die vom wirtschaftlichen Berater (Los 1) nach dem WB-Leitfaden durchgeführten Variantenvergleiche in Bezug auf rechnerische Richtigkeit sowie Plausibilität des Zahlenwerks im maßnahmenbezogenen Landesrechenmodell (LRM) und bestätigt für das Ministerium der Finanzen die Konsistenz zwischen LRM und dem vom wirtschaftlichen Berater (Los 1) erstellten Schlussbericht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach dem WB-Leitfaden müssen unter Berücksichtigung der bau- und landespolitischen Ziele aus Landessicht nach einheitlichen methodischen Grundsätzen erfolgen, etwa auf einer umfassenden Bedarfsplanung basieren, verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten vergleichen, mögliche Risiken identifizieren und insbesondere den Lebenszyklus sowie den Ressourcenverbrauch berücksichtigen. Dabei sind auch die Bewirtschaftungskosten und der ressortspezifische Nutzwert für die jeweilige Liegenschaft einzubeziehen. Weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Im Einzelnen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.