Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit der Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen nach Maßgabe des Vertrages. Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten. Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag. Der Beitritt des Leistungserbringers endet: a) mit dem Ende oder dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen. b) durch die schriftliche Kündigung des teilnehmenden Leistungserbringers gegenüber der AOKN. Eine Kündigung der Teilnahme eines Leistungserbringers kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals erfolgen, frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres. c) mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der AOKN wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten nachweislichen Verstoßes des Leistungserbringers gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages. d) mit Beendigung dieses Vertrages.