Beschreibung
Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2026-2028. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden in den nächsten Jahren umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt. Die LUBW als Auftraggeber ist verantwortlich für die Durchführung der Biotopkartierung. Extern beauftragte Kartierende müssen folgendes erfassen: Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope In den kartierten Biotopen Abschätzung der Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen Flächenscharfe Erfassung der LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" und 6520 "Berg-Mähwiesen" in Erfassungseinheiten mit A, B, C Bewertung nach Managementplan-Handbuch inkl. Anhang XIV Stichprobenartige Erhebung des LRT 3260 "Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion" Die Arbeiten zur Einführung und Betreuung der Kartierenden sollen vom Auftraggeber an einen Auftragnehmer, ein sogenanntes Betreuungsbüro vergeben werden. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen