TenderWatch

← Zurueck zur Uebersicht

Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen active

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Veroeffentlicht
15.01.2026
Frist
18.02.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Region (NUTS)
DE111 (Baden-Wuerttemberg)
CPV-Codes
Server Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) Wartung und Reparatur von Computeranlagen IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
30070-2026

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 20 x Frame-Grundmodell 20 x Satelitte-Module 20 x SAN-Ports 20 x Garantie 240 x Blade-Grundmodell 4480 x RAM 480 x CPU 240 x Garantie 40 x Erweiterung Grundmodell 40 x Satelitte-Module 40 x Garantie 720 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 EUR netto; 17.850.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.