Beschreibung
Die für die Modernisierung der Schachtförderanlage Konrad 1 (nördlicher Teil) zu erstellenden technischen Planungs- und Ausführungsunterlagen müssen im Rahmen einer Vorprüfung des Antrages auf Genehmigung und Abnahmeprüfung als gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, durch einen hierfür seitens des LBEG in Niedersachsen anerkannte und zugelassene Sachverständige, durchgeführt werden. Um die Baumaßnahmen ohne größere Bauunterbrechungen durchführen lassen zu können, wurde das Vorgehen in Bezug auf die Planungen und Genehmigungsanträge in kleineren Einheiten unterteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ein Genehmigungsantrag nach Abschluss der Planung insgesamt, sondern der jeweilige Genehmigungsantrag für die jeweils anstehende Baumaßnahme rechtzeigt vorliegt. Damit ist ein kleinteiliger und mengenmäßig höherer Genehmigungs- und auch Vorprüfaufwand verbunden. Der Ablauf der Bauteilprüfung ist im Wesentlichen von der Art und dem Umfang des jeweiligen Bauteils abhängig.