Beschreibung
Beratung zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/ oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben: Beratungsleistungen zur Konditionalität (einschließlich sozialer Konditionalität) | Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken, Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur: Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben. | Beratung zur Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der in Thüringen im Rahmen des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 umgesetzten Interventionen: • EL-0101 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes • EL-0103 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes • EL-0105 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität • EL-0108 Ökologischer Landbau • EL-0403 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen • EL-0405 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung • EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben • EL-0601 Risikomanagementinstrumente • EL-0701 Netzwerke und Kooperationen • EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) | Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung) Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen: • Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT etc.) • Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren) • Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen, Tierhaltungsverfahren, Checklisten etc.) • Tiergesundheit | Beratung zum Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes) | Beratung für Junglandwirte Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass: • es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie • zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist. Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden. Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist. | Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierunter fällt auch die Beratung zu • Qualitätsmanagement • Stärkung des Employer Brandings (Arbeitgebermarkenbildung) sowie zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Fach- und Nachwuchskräften • Digitalisierung in der Landwirtschaft • Energieeffizienz (außer Gartenbau) • Fördermöglichkeiten • Betriebsübergabe und -aufgabe in Form einer Analyse der ökonomischen, sozialen und standortbedingten Unternehmenssituation (Betriebsanalyse) sowie der Erarbeitung der Gestaltung bzw. Strategie der Übergabe oder Aufgabe des Betriebes (Betriebsübergabe- bzw. –Aufgabeplan) | Beratung zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen: • Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement, hofeigene Verarbeitung und Vermarktung: Bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen. • Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln • Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren | Beratung zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen: • Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung • Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion • Beratung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter im Bereich Marketing, Vertrieb und Kommunikation mit dem Ziel die landwirtschaftlichen Betriebe durch effektives Präsentieren und erfolgreiches Verkaufen der Produkte bei der Steigerung ihrer Marktpräsenz und Umsätze zu unterstützen. Zum Inhalt der Beratung gehören: Entwicklung von Strategien, um die beabsichtigten Zielgruppen erfolgreich anzusprechen --> Erhöhung der Sichtbarkeit des Betriebes und seiner Produkte --> Stärkung der Kundenbindung --> Vorschlag bzw. Optimierung von Kommunikationswegen wie Social Media, lokale Veranstaltungen oder Direktkontakt zusprechen | Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung (Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20 Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der Thüringer Interventionen des GAP-SP der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 besteht.) Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte: 1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb • Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode) • Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Öko-Regelungen, An-bauplanung u. ä.) • Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen • Arbeitswirtschaft • Vermarktung 2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen • Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung • Konditionalität • Buchführung • Fördermittelbeantragung 3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig • Erkennen der Potentiale • Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte | Beratung zur ressourcenschonenden bzw. -effizienten Landbewirtschaftung Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen: • Beratung zum Erosions- und Bodenschutz • Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen • Wassernutzungskonzeption oder Konzeption zum Bewässerungsmanagement einschließlich Umsetzungsunterstützung • Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte • Maßnahmen zum Humusaufbau | Beratung zur Sozialen Landwirtschaft Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit "Lernort Bauernhof" | Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen: 1. Ackerbau: • Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge • blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/‐streifen 2. Grünland: • Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen‐/blütenreicher Flächen 3. Bewirtschaftung und Technik: • Anpassung von Mahd-/Mulchterminen und -technik • Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten • Pflanzenschutz 4. Kommunikation vor Ort 5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten | Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft – Biodiversität im Bereich Ackerbau: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: • Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat, Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzen-schutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutz-ziele (z. B. Amphibienschutz, Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz) • Anlage und Pflege von mehrjährigen Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes • Integration von Naturschutzmaßnahmen in den Betriebsablauf • Ackerwildschutz • Anbau von Gemengen, Mischkulturen und Untersaaten Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abs