Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren externen Partnern für Leistungen der - Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für die Koordinationsleistungen nach § 3 BaustellV i.V.m. AHO Heft Nr. 15 Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die möglichen Projekte umfassen Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen im Umfeld der Uniklinik Köln mit entsprechend zu vereinbarender Honorarzone. Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt in Übereinstimmung mit § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV ohne erneutes Vergabeverfahren. Als objektive Bedingung für die Auswahl der Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 4 Nr. 1 Hs. 1 VgV legt der Auftraggeber den Prioritätsgrundsatz fest. Dabei wird für die Einzelbeauftragung die von den Angeboten der Rahmenvertragspartner im Vergabeverfahren erzielte Reihen- und Rangfolge nach Maßgabe des Vertrags berücksichtigt. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH ist die ausschreibende Stelle verpflichtet, Höchstgrenzen bei Rahmenvereinbarungen anzugeben, vgl. EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. Dieser Pflicht folgend teilt die ausschreibende Stelle dazu mit: Das mögliche Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 1.500.000 Euro.