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Wirkstoff: Abrocitinib; ATC-Code: D11AH08; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Betamethason und Antibiotika; ATC-Code: D07CC01; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Carglumsäure; ATC-Code: A16AA05; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Enoxaparin natrium; ATC-Code: B01AB05; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Ethosuximid; ATC-Code: N03AD01; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Glecaprevir Pibrentasvir; ATC-Code: J05AP57; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Glycopyrroniumbromid; ATC-Code: R03BB06; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Insulin lispro; ATC-Code: A10AB04; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Lapatinib; ATC-Code: L01EH01; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Mesalazin; ATC-Code: A07EC02; Darreichungsform: Retard-Tablette; Wirkstärke: 1200mg; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Nintedanib; ATC-Code: L01EX09; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Pomalidomid; ATC-Code: L04AX06; Darreichungsform: HKP; Wirkstärke: 1 mg, 2 mg, 3 mg und 4 mg; Packungsgröße: 14 Stück (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Pregabalin; ATC-Code: N02BF02; DAFO: LSE und RET; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen); DAFO: HKP, TAB; Wirkstärke: 25 mg und 300 mg; Packungsgröße: N0 (28 Stück + ohne Klinikpck); Wkstk: 125 mg; Pckgr: N1 (ohne Klinikpck); Wkstk: 175 mg, 200 mg, 250 mg und 275 mg; Pckgr: N2 (ohne Klinikpck); Wkstk: 125 mg, 175 mg, 250 mg und 275 mg; Pckgr: N3 (ohne Klinikpck); | Wirkstoff: Rufinamid; ATC-Code: N03AF03; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Salmeterol und Fluticason; ATC-Code: R03AK06; Darreichungsform: Inhalationspulver; Wirkstärke: 50μg/100 μg N1 sowie 50μg/100 μg N3; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Sultiam; ATC-Code: N03AX03; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Vareniclin; ATC-Code: N07BA03; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Acarbose; ATC-Code: A10BF01; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Atazanavir; ATC-Code: J05AE08; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Atomoxetin; ATC-Code: N06BA09; Darreichungsform: HKP; Wirkstärke: siehe Packungsgröße; Packungsgröße:N3 (25 mg, 40 mg, 60 mg, 80 mg), 56 ST (100 mg, 10mg, 18 mg) (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Cetirizin; ATC-Code: R06AE07; Darreichungsform: LSE, SAF, SIR; Wirkstärke: LSE, SAF, SIR (5 mg); Packungsgröße: N1, N2 (ohne Klinikpackungen); Darreichungsform: LOE, TEI, TRO; Wirkstärke:LOE, TEI, TRO (10 mg); Packungsgröße: N1, N2 (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Ciclopirox; ATC-Code: D01AE14; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Hydromorphon; ATC-Code: N02AA03; Darreichungsform: REK, RET; Wirkstärke: 4 mg, 8 mg, 16 mg, 32 mg; Packungsgröße: 20 St, 50 St, 100 St (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Imiquimod; ATC-Code: D06BB10; Darreichungsform: CRE; Wirkstärke: 9,375 mg; Packungsgröße: N2 (ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Isosorbidmononitrat; ATC-Code: C01DA14; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: Alle(ohne Klinikpackungen) | Wirkstoff: Lactulose; ATC-Code: A06AD11; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: Alle; Packungsgröße: active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
19.02.2026
Frist
09.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Region (NUTS)
DEA13 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Arzneimittel
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
117820-2026

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können. | Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung

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