Beschreibung
Die Leistungen der Generalplanung bestehen aus den Leistungen der LPH 1 bis 9 HOAI für Objektplanung und Innenräume nach § 34 HOAI, Tragwerksplanung nach § 52 HOAI (inkl. Stützbauwerke), Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 nach § 56 HOAI, Brandschutzplanung nach § 1.5 AHO-Heft 17, Bauphysik (Wärme. / Energiebil. / Raumakustik) nach § 3.1und Anlage 1 HOAI (LPH 1 - 8). Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.