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Ohne Titel awarded

Veroeffentlicht
09.01.2026
Frist
08.04.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
16/35754

Beschreibung

Durchfürhung von Freigestellten Schülerverkehr zu und von der Martin-Luther-Schule in Buseck (Los 1) und Ballhausschule in Butzbach(Los 2) Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von der "Martin-Luther-Schule" in Buseck und ihrer Außenstelle, der "Ballhausschule" in Butz-bach. Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwer-punkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler wer-den an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Schülerbeförderung zu und von Martin-Luther-Schule Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Martin-Luther-Schule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu er-bringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten. Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Es werden Schüler/-innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerver-kehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen. Schülerbeförderung zu und von Ballhausschule (Außenstelle der Martin-Luther-Schule) Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Ballhausschule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu erbringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten. Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwerpunkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.

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