Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VHU6V Neben den jeweiligen konkreten Funktionalitäten und Eigenschaften des oben dargestellten Beschaffungsvorhabens ist es für das SBK von übergeordneter und zwingender Bedeutung, dass alle Softwarelösungen in das bestehende KIS des SBK integriert werden können. Dabei müssen Daten- bzw. Informationsverluste ausgeschlossen sein und die Funktionsfähigkeit der "digitalen Patientenversorgung" in allen Behandlungsbereichen und -phasen darf nicht beeinträchtigt werden. Erforderlich ist es daher, Leistungen zu erhalten, die sich isoliert betrachtet reibungslos in das bestehende KIS einbinden lassen, die aber auch im Gesamtverbund mit der durch das KIS gesteuerten Patientenversorgung störungsfrei funktionieren. Vor diesem Hintergrund kommt es dem SBK insbesondere darauf an, das KIS nicht beeinträchtigende und schnittstellentaugliche Softwarelösungen und Komponenten zu erhalten, welche durch das verantwortliche Personal ablauf- und bediensicher in den Klinikbetrieb eingegliedert werden können. Auch auf Anwenderseite darf es durch Erweiterungen des KIS nicht zu Störungen oder Mehraufwendungen durch Mehrfacheingaben in der Patientenversorgung im laufenden Krankenhausbetrieb kommen. Vor diesem Hintergrund sieht sich das SBK einer Marktlage ausgesetzt, bei der aus technischen Gründen im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV kein Wettbewerb vorhanden ist. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv