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Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
30.09.2024
Frist
-
Art
can-modif
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★★☆ (4/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Vergabedatum
25.09.2024
CPV-Codes
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
585372-2024

Beschreibung

Gegenstand des Gesamtsystems ist eine von der gematik zugelassene ePA entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 291a SGB V a.F (nunmehr § 334 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i.V.m §§ 341 ff. SGB V.) und gem. den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Das Gesamtsystem besteht aus drei Individualsoftwarekomponenten, einem Frontend für den Versicherten, einem Aktensystem und einer KTR Consumer Software sowie aus Hardwarekomponenten in Form von Hardware Security Modulen. Das Gesamtsystem wird von dem Auftraggeber bzw. dessen Schwestergesellschaft betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt (gesamt: "ursprüngliches Beschaffungsvorhaben"). Dieses ursprüngliche Beschaffungsvorhaben, in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2019 bezuschlagt wurde, wird als ePA-Gesamtsystem an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik angepasst und weiterentwickelt. Aus dem am 26.03.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens haben sich wesentliche Änderungen für die Anforderungen an die ePA ergeben. Insbesondere ist eine Umstellung auf eine Widerspruchslösung (sog. „Opt-Out“) bei der Nutzung der ePA vorgesehen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 342 Abs.1 S.2 SGB V n.F. spätestens zum 15.01.2025 eingerichtet worden sein muss. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Einwilligungslösung (sog. „Opt-in“) dar. Ziel der neuen Regelung ist es, einer breiteren Nutzergruppe Zugriff auf die ePA zu gewähren, um eine besser informierte und umfassendere Versorgung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen hat die gematik die diesem Vertrag zugrundliegenden Spezifikationen der ePA angepasst. Im Einzelnen wurde die nächste ePA-Ausbaustufe „ePA 3.0 – ePA für Alle“ spezifiziert. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die gematik im März 2024 das Spezifikationsupdate ePA 3.0.1 sowie den neuen Produkttypsteckbrief für den Basis Consumer (gemProdT_Basis-Consumer_PTV_1.7.1-1_V1.0.0” vom 04.03.2024) sowie im Juli 2024 den neuen Produkttypsteckbrief für den Signaturdienst ("gemProdT_SigD_PTV_1.3.2-0_V1.0.0“ vom 19.07.2024). Beschafft werden Dienstleistungen, um die ePA an die aktuell geltenden Spezifikationsvorgaben der gematik anzupassen. Überdies ist eine Weiterentwicklung des ePA-Systems auch aus technischer Sicht geboten. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen ist das für die Android-App gewählte APK-Format mit seinen im Vergleich zu anderen Formaten starken Limitierungen nicht länger geeignet und eine Umstellung auf das App Bundle Format notwendig. Bei den anstehenden Erweiterungen droht die App das Größenlimit zu überschreiten.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Spezifikationsupdate ePA 3.0.1

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