Beschreibung
Im Zuge des zweiten Bauabschnittes sind insbesondere folgende Tief- und Hochbauarbeiten zu erbringen: - Durchführung umfangreicher Erd-, Aushub- und Gründungsarbeiten, Herstellung tragfähiger Untergründe sowie fachgerechter Entsorgung bzw. Verwertung des anfallenden Bodenmaterials gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften. - Herstellung von Stahlbetonbodenplatten als tragfähige Gründungselemente für die neu zu errichtenden Anlagenteile. Hierzu zählen insbesondere -Bodenplatten für den Gasspeicher, den Batteriespeicher sowie die Trafostation. Ebenso ist eine Bodenplatte für den geplanten Schaltschrankraum in Form einer aufzustellenden Fertigbetonzelle auszuführen. - Lieferung, Transport und fachgerechte Aufstellung einer Fertigbetonzelle zur Aufnahme von Schaltschränken, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Fundamentausbildung, Abdichtung und Anschluss an die Medienversorgung. - Lieferung und Verlegung von Kabelschutzrohren bzw. Kabel-Leerrohrsystemen im Erdreich zur späteren Aufnahme von Energie-, Steuer- und Datenleitungen. Dies beinhaltet die Herstellung von Kabeltrassen, Sandbettung, Schutzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Verfüllung und Verdichtung. - Lieferung und Einbau verschiedener Betonschächte (z. B. Kontroll-, Kabel- oder Entwässerungsschächte) einschließlich erforderlicher Anschlussarbeiten, Abdichtungen und Anpassungen an bestehende Leitungsnetze. - Durchführung von Asphaltierungs- und Pflasterarbeiten zur Wiederherstellung bzw. Neugestaltung von Verkehrs- und Betriebsflächen. Dies umfasst den fachgerechten Aufbau der Tragschichten, den Einbau von Asphaltdeckschichten oder Pflasterbelägen sowie die Anpassung an vorhandene Wege- und Straßenflächen.