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Neubau Zentralklinikum 2.BA Brandschutzsachverständiger active

Veroeffentlicht
23.01.2026
Frist
26.01.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
1,00 EUR
Region (NUTS)
DEA22 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen Planungsleistungen im Bauwesen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
52009-2026

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Fachplanung Brandschutz für den Neubau des Zentralklinikums - 2. Bauabschnitt am Universitätsklinikum Bonn. Das Bauvorhaben stellt einen komplexen Krankenhaus-Sonderbau dar und dient der langfristigen Sicherstellung zentraler klinischer Funktionen. Aufgrund der Nutzung als Krankenhaus sowie der Größe und Komplexität des Projekts bestehen erhöhte brandschutztechnische Anforderungen an Planung, Genehmigung und Ausführung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die fachplanerischen Leistungen des vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes über mehrere Projektphasen hinweg, orientiert an den anerkannten Leistungsbildern der Fachplanung Brandschutz. Hierzu zählen u. a.: Erarbeitung und Fortschreibung eines brandschutztechnischen Gesamtkonzepts einschließlich Schutzzieldefinition, Abstimmung der brandschutztechnischen Anforderungen mit Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischer Ausrüstung und weiteren Fachplanungen, Mitwirkung an der Genehmigungsplanung sowie fachliche Begleitung von Abstimmungen mit Bauaufsichtsbehörden und Feuerwehr, Prüfung und Fortschreibung der brandschutzrelevanten Planungsinhalte in der Ausführungsphase, fachliche Begleitung der Umsetzung des Brandschutzkonzepts während der Bauausführung sowie Mitwirkung bei brandschutzrelevanten Abnahmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird eine erste Leistungsstufe verbindlich beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen erfolgt optional nach Projektfortschritt, Bedarf und Maßgabe der Fördermittelbereitstellung. Die Leistungserbringung erfolgt in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt Beteiligten und unter Berücksichtigung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Digitale Planungs- und Abstimmungsprozesse (z. B. BIM-basierte Zusammenarbeit) sind projektbezogen zu berücksichtigen.

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