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Ohne Titel intended

Veroeffentlicht
29.10.2025
Frist
29.10.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
5/3109

Beschreibung

Vorabbekanntmachung gemäß Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur beabsichtigten Vergabe des Linienbündels LGI X-Bus Mittelhessen Ost als Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 siehe Ziffer 5.1 Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost auf folgenden Linien zu erbringen: - Regionale Linie X34: Schotten - Laubach - Lich - Gießen; - Regionale Linie X36: Hungen - Laubach - Grünberg - Rabenau - Marburg. Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben. Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ in Ziffer 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" öffentlich zugänglich unter https://avb.rmv.de/s/QQtWweDFjC34zhB

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