Beschreibung
Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis der vertraglicher Regelungen. Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ sind die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen. Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.