Beschreibung
An den Betriebsstellen des Ortenau Klinikums soll zum 01.02.2025 eine neue, moderne und zukunftsorientierte Portallösung in Betrieb gehen, wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch nach Möglichkeit die zugehörigen KANN-Kriterien. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhanden KIS erfüllt.