Beschreibung
Konkret ergeben sich die folgenden Bedarfe und Handlungsfelder: a) Projektbewertung und -planung: - Durchführung von Machbarkeitsstudien und Risikoanalysen - Unterstützung bei der Entwicklung von Projektstrategien und -plänen und der Vorbereitung von strategischen Richtungsentscheidungen - Entwicklung und Ausbau übergeordneter IT-Infrastrukturstrategien (Hardware, Betriebssysteme und Netzwerke) oder Applikationsstrategien - Produktneutrale Beratung bei der Auswahl geeigneter Technologien und Lösungen b) Projektbegleitende Maßnahmen: - Anforderungsmanagement - Stakeholdermanagement - Kommunikations- bzw. Changemanagement c) Design und Architektur: - Entwurf von Netzwerkarchitekturen, Datenverarbeitungssystemen und anderen relevanten Infrastrukturkomponenten - Sicherstellung der Skalierbarkeit, Sicherheit und Effizienz der Infrastruktur d) Implementierungsunterstützung: - Technische Unterstützung bei der Umsetzung von Infrastruktur- oder IT-Großprojekten in interdisziplinären Teams nach agilen oder klassischen Projektmanagement-Methoden - Koordination und Überwachung der Implementierung mit verschiedenen Stakeholdern e) Qualitätssicherung: - Überwachung und Bewertung der Leistungsindikatoren während der Implementierung - Durchführung von Tests und Validierung der Infrastrukturkonfigurationen f) Dokumentation und Schulung: - Erstellung detaillierter Dokumentationen für Systeme und Prozesse - Schulung des internen Personals in Bezug auf neue Technologien und Verfahren g) Nachbetreuung und Optimierung: - Bereitstellung von Support nach der Implementierung zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs - Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Infrastruktur Hinweis: Der Bedarf kann die Gesamtprojektleitung enthalten. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn die Deutsche Bundesbank dies selbst oder über einen anderen Partner realisiert. ************************************************************************************************************************************************************************************** Leistungsumfang und - anforderungen: Die initiale Bedarfsplanung erstreckt sich über die Gesamtvertragslaufzeit auf bis zu 56.000 Personentage (448.000 Zeitstunden) und verteilt sich auf verschiedene Berater-Kategorien schätzungsweise wie folgt: -> Kategorie 1 - "Partner" mit schätzungsweise 5.500 Personentagen (44.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, davon 5 Jahre Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Institutionen und einschlägige Erfahrung in der Leitung von Infrastruktur- oder vergleichbaren Großprojekten im öffentlichen Sektor und/oder der Finanzindustrie. -> Kategorie 2 - "Manager" mit schätzungsweise 20.000 Personentagen (160.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre Beratungserfahrung - Dies umfasst insbesondere Erfahrungen in der Beratung öffentlicher Institutionen und einschlägige Projekterfahrung in Infrastruktur- oder vergleichbaren Großprojekten. -> Kategorie 3 - "Consultant" mit schätzungsweise 30.500 Personentagen (244.000 Zeitstunden) und folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der im jeweiligen Abruf eingesetzten Technologie, davon 1 Jahr Beratungserfahrung Hierbei handelt es sich um kalkulatorische Annahmen, welche dem derzeitigen Planungsstand entsprechen. Rückschlüsse auf tatsächliche Inanspruchnahmen lassen sich daraus grundsätzlich nicht ableiten; diese erfolgen bedarfsgerecht mit den Einzelbeauftragungen (Abrufen) und entweder in Form von Blöcken (kontinuierlichen oder mehreren zusammenhängenden Tagen), einzelnen Tagen oder auch stundenweise. Eine Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen; ebenso wenig eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers gegenüber einem bestimmten Vertragspartner. Die schriftliche und mündliche Kommunikation erfolgt in der Regel in deutscher Sprache. Ebenso sind alle zu erstellenden Dokumentationen in deutscher Sprache zu verfassen. Innerhalb eines Projektes kann es nach Absprache Abweichungen geben. Sofern im Rahmen des jeweiligen Mini-Wettbewerbes nicht anders vereinbart, werden Kenntnisse in Wort und Schrift inkl. des technischen Fachvokabulars gemäß der Stufe B2 des europäischen Referenzrahmens (CEFR) bei den einzusetzenden Beratungskräften vorausgesetzt. Weitere, auf Grundlage des jeweiligen Abrufs basierende, Anforderungen werden im Rahmen der einzelnen Mini-Wettbewerbe gestellt und bewertet.