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Weiterentwicklung ePA 3.0.5 awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
17.04.2025
Frist
-
Art
can-modif
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★☆☆ (3/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
221.000,00 EUR
Vergabedatum
15.04.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
250663-2025

Beschreibung

Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 28. Juni 2019 - nach einem vorausgegangenem wettbewerblichen Verfahren - einen EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA") sowie einen anschließenden Systemservice geschlossen. Nach § 325 Abs. 1, § 326 SGB V müssen Anbieter von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (nachfolgend: „TI“) über die nach § 325 Abs. 1 SGB V erforderliche Zulassung durch die gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") verfügen, bevor sie die TI nutzen. Gem. § 325 Abs. 2 SGB V lässt die gematik die Komponenten und Dienste der TI auf Antrag der Anbieter zu, wenn die Komponenten und Dienste funktionsfähig, interoperabel und sicher sind. Die gematik prüft die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität von Komponenten und Diensten der TI auf der Grundlage der von ihr veröffentlichten Prüfkriterien (§ 325 Abs. 3 S. 1 SGB V). Diese Prüfkriterien sind technische Festlegungen gem. § 311 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, die durch die gematik erstellt und vorgeschrieben werden (nachfolgend vereinfachend: „Spezifikationen“). Diese Spezifikationen enthalten einerseits Vorgaben für die eingesetzten TI-Produkte (sog. „Produkttypversionen“) sowie Vorgaben für deren Anbieter (sog. „Anbietertypversionen“). Die Spezifikationen sind jedoch nicht statisch, sondern neue Versionen zu den Produkttypversionen/Anbietertypversionen werden fortlaufend durch die gematik angepasst und im Wege von Releases, die mehrere Neuversionierungen von unterschiedlichen Produkttyp- und Anbietertypversionen bündeln, veröffentlicht. Die gematik hat am 24.01.2025 sowie 28.02.2025 neue, die ePA betreffende Spezifikationen erlassen, an die das ePA-Gesamtsystem muss angepasst werden muss. Mit der vorliegenden Auftragsänderung wird RISE verpflichtet, gemäß fachlicher Einigung von BITMARCK und RISE die Anpassung an das ePA-Gesamtsystem vorzunehmen. Aufgrund der fortgeschriebenen Spezifikationen haben BITMARCK und RISE auch eine Erweiterung und Verlängerung des App-Store Handlings dahingehend, dass bei etwaigen zukünftigen Releases stets auch eine zusätzliche Variante der App bereitgestellt wird, die für Validierungskonten für die BITMARCK als Mandanten zur Nutzung mit Validierungskonten geeignet ist, vereinbart. Zudem haben die BITMARCK und RISE eine punktuelle Anpassung der bisherigen Zeit- bzw. Releaseplanung vereinbart (nachfolgend: "Verschieben von Leistungstermine"). Es sollen ursprünglich vereinbarte Leistungstermine zu einzelnen Leistungen aus vorangengenen Auftragsänderungen zur Datenfreigabe an die Forschung aufgrund weiterhin ausstehender Spezifikationen von Seiten der gematik zeitlich hinausgeschoben werden. Dabei handelt es sich um die lediglich zeitliche Verschiebung der Leistungstermine für drei kleinere Leistungspakete (Scanfunktion beim Dokumentenupload (Android) umsetzen; Vermeidung unnötiger Doppel-Downloads bei wiederholter Dokumentenansicht (Caching); Datenfreigabe an die Forschung) ohne relevante Auswirkungen auf das Äquivalenzverhältnis.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Weiterentwicklung ePA 3.0.5 221.000 EUR

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