Beschreibung
Für den Rahmenvertrag wird ein Höchstwert von 1.086.000,00 EUR bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart (Obergrenze). Die Auftraggeberin kann Leistungen auf Grundlage dieses Vertrages bis zu diesem Höchstwert beauftragen. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme des Höchstwertes besteht nicht. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Lieferungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Die Auftraggeberin hat in den vergangenen Jahren ca. 1.200 Notebook Lenovo Thinkpad L13 der Generationen 2, 4, und 5 über eine Rahmenvereinbarung gekauft (Altbestand), die weiterhin eingesetzt werden sollen, sofern sie funktionstüchtig sind und den Ansprüchen an Leistungsfähigkeit & Performance entsprechen. Viele der Notebooks befinden sich noch innerhalb der Herstellergarantie, so dass defekte Notebooks repariert werden können. Über den möglichst langfristigen Einsatz der Notebooks soll ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden.