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Erweiterung des Schulstandortes Frensdorf um Räume für die offene Ganztagesschule mit Neustrukturierung der Freianlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS active

Auftraggeber
Veroeffentlicht
03.04.2026
Frist
07.05.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE245 (Bayern)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
231406-2026

Beschreibung

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 1 + 2 + 3 + 7 + 8: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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