Beschreibung
Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Vor Beginn der Maßnahmen wird mit dem AN eine Begehung der Flächen durchgeführt, bei der dem AN die zu bearbeitenden Flächen übergeben werden. Die Grenzen der einzelnen Teilflächen sind den Pflegeplänen, die im Auftragsfall übergeben werden, zu entnehmen. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die 43 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und FFH-Gebiet DE7636-371 "Moorreste im Freisinger und Erdinger Moos" sowie im europäischen Vogelschutzgebiet DE7636-471 "Freisinger Moos". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der kalkreichen Niedermoore, Pfeifengraswiesen, feuchten Hochstaudenfluren, mageren Flachland-Mähwiesen und naturnahem Kalk-Trockenrasen. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten bodenbrütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie des Großen Brachvogels, des Kiebitz und des Wachtelkönigs darf durch eine zu frühe Mahd nicht gefährdet werden. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 21 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in den waldreichen Isarauen und in der Ackerlandschaft zwischen dem Flughafengelände und der B301. Teile der Isarauen-Flächen sind Bestandteil des FFH-Gebiets DE7537-301 "Isarauen von Unterföhring bis Landshut". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der mageren Flachland-Mähwiesen und anderer Offenlandflächen. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 25 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und im europäischen Vogelschutzgebiet DE7637-471 "nördliches Erdinger Moos". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der Nasswiesen und Feuchtwiesen sowie von feuchten Hochstaudenfluren. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten boden-brütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie der Wiesenschafstelze, des Kiebitz und des Wachtelkönigs darf durch eine zu frühe Mahd nicht gefährdet werden. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 114 ha zu bearbeitenden Flächen grenzen westlich und nördlich an das Flughafengelände an. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten neben Mäharbeiten auch den Unterhalt der Feldwege sowie die Grabenunterhaltung. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 28 ha zu bearbeitenden Flächen beinhalten das Gerinne des sog. Vorflutgrabens Nord, das der Hochwasserentlastung des Flughafengeländes dient. Die Unterhaltungsarbeiten beinhalten überwiegend die Mahd der Böschungen des Gerinnes sowie den Unterhalt der Anwandwege. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen und sind über die Anwandwege des Vorflutgrabens erreichbar. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbstständig und strikt einzuhalten. Alle Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | Es handelt sich um Mäharbeiten in der freien Landschaft, die mit einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug durchzuführen sind. Die Flächen werden teils einmal, teils mehrmals jährlich nach vorgegebenen Schnittzeitpunkten gemäht. Die Maßnahmen sind in öffentlich zugänglichen Bereichen durchzuführen. Die ca. 93 ha zu bearbeitenden Flächen befinden sich in der Niedermoorlandschaft und im europäischen Vogelschutzgebiet DE7637-471 "nördliches Erdinger Moos". Ziel der Pflege sind der Erhalt und die Wiederherstellung der ursprünglich für diesen Landschaftsteil typischen Lebensraumtypen, insbesondere der Nasswiesen und Feuchtwiesen sowie von feuchten Hochstaudenfluren. Der Brut- und Aufzuchterfolg der relevanten boden-brütenden Arten des Vogelschutzgebietes wie des Kiebitz, der Wiesenschafstelze oder des Wachtelkönigs darf durch eine zu frühe Mahd nicht gefährdet werden. Die zu pflegenden Ausgleichsflächen liegen an landwirtschaftlich genutzten Wegen oder öffentlichen Straßen. Anschlussmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat die dafür anfallenden Kosten in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lagerflächen für Baustoffe, Materialien etc. (sog. Baustelleneinrichtungsflächen) sowie Baustelleneinrichtungsgegenstände wie z.B. Container, werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt für die jeweilige Maßnahme sämtliches Gerät (einschließlich Bedienung) sowie Betriebsstoffe und sonstige Materialien zur Verfügung. Die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen sind selbst