Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung von IT-Arbeitsplätzen bestehend aus Notebooks, Docking Stations und PCs nebst Zubehör sowie Rollout-, Liefer- und Dienstleistungen für die Stadt Mannheim, vertreten durch den Fachbereich Informationstechnologie. Der Rahmenvertrag wird nur mit einem Unternehmen abgeschlossen. Bezuschlagt wird der Bieter, der nach Maßgabe der bekannt gemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dem Rahmenvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Einzelaufträge nach Maßgabe der Rahmenvertragsbedingungen auszuführen. Bei den im Leistungsverzeichnis genannten Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Ein Anspruch auf Einzelauftragserteilung besteht nicht. Der Höchstwert aller möglichen Einzelaufträge auf Basis des Rahmenvertrages liegt bei netto € 8.500.000,00. Elementares Beschaffungsziel ist es, aus Sicherheits-, Kompatibilitäts- und Administrationsgründen eine homogene IT-Landschaft (gleicher Hersteller) für die Hauptkomponenten der IT-Endgeräte Notebook, Docking Station und PC zu erhalten. Aus diesem Grund müssen die Hauptkomponenten der IT-Endgeräte Notebook, Docking Station und PC zwingend vom selben Hersteller angeboten werden. Dies gilt für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit, also nicht nur für die Erstlieferung, sondern auch für sämtliche Austausch-, Gerätepool- oder sonstige (Nach-)Lieferungen. Auf die zwingende Mindestanforderung gemäß Ziffer 7.1 der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung wird verwiesen. Weiteres grundlegendes Ziel stellt es zusammen mit der Beachtung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten dar, dass der zukünftige Vertragspartner "Just-In-Time Delivery" gewährleisten kann. Denn die Stadt Mannheim finanziert die Endgeräte aufgrund einer Gemeinderatsentscheidung über Leasingverträge (Teilamortisation). Dies bedeutet, die geleasten Geräte gehen nach Ablauf des jeweiligen Leasingzeitraums wieder an den Leasinggeber zurück. Daher muss der Lieferzeitpunkt der neuen Endgeräte zwingend mit dem Abbautermin der Altgeräte zusammenfallen. Das Nachhaltigkeitskonzept ist denn auch ebenso wie das Dienstleistungs-Rollout-Konzept Gegenstand der Wertungsentscheidung. Auf die Anlage 1b Technische Kriterien wird verwiesen. Aufgrund der vorgenannten, wertungsentscheidenden Beschaffungsziele wird mit der Ausschreibung des Rahmenvertrages die Bereitstellung der IT-Arbeitsplätze als Gesamtleistung bestehend aus Hardware-Lieferung und Hardware-Rollout für sämtliche der vom Fachbereich Informationstechnologie zentral zu verantwortenden ca. 35 Dienststellen in den Wettbewerb gestellt."